Betreuungsbuchungen
Öffnungszeiten allgemein:
Montag – Freitag | 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Buchungsmodelle
Die tägliche Betreuungszeit richtet sich nach dem gebuchten Stundenkontingent. Zur Wahl stehen:
25 Wochenstunden | Montag bis Freitag, 07:30 – 12:30 Uhr |
35 Wochenstunden (geteilt) | Montag bis Freitag, 07:30 – 12:30 Uhr, zusätzlich Montag bis Donnerstag, 14:00 – 16:30 Uhr |
35 Wochenstunden (Block) | Montag bis Freitag, 07:30 – 14:30 Uhr |
45 Wochenstunden | Montag bis Freitag, 07:30 – 16:30 Uhr |
Für eine Buchung von 45 Wochenstunden ist ein Nachweis über den dringenden Bedarf erforderlich. Vorzulegen ist eine Bescheinigung beider Elternteile beziehungsweise der oder des Alleinerziehenden – etwa über Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium, Weiterbildung, ärztliche Behandlung, Arbeitslosigkeit oder eine besondere familiäre Belastung.
Bring- und Abholzeiten
Bringzeit für alle Kinder | 07:30 – 09:00 Uhr |
25 Std. und 35 Std. geteilt | Abholzeit 12:00 – 12:30 Uhr |
35 Std. Block und 35 Std. geteilt (Nachmittag) | Bring- und Abholzeit 14:00 – 14:30 Uhr |
Zwischen 12:30 und 14:00 Uhr halten wir hausübergreifend Mittagsruhe. In dieser Zeit findet keine Abholung statt, damit die Kinder die nötige Ruhephase haben. | |
Schließzeiten
Das Gesetz lässt bis zu 27 Schließtage im Jahr zu; als Regelwert nennt es 20 (§ 27 Abs. 3 KiBiz). Wir schließen an maximal 21 Tagen im Kindergartenjahr; die genaue Zahl schwankt mit der Lage der Feiertage und der Zahl der Brückentage. Die Schließzeiten liegen in den Sommerferien (zwei Wochen, zehn Öffnungstage), zwischen Weihnachten und Neujahr (ab dem 23.12. bis zum ersten Dienstag des neuen Jahres; der erste Montag ist erster Planungstag) sowie an einem weiteren Planungstag im Jahresverlauf. Aus Sicht der Familien zählen auch Planungs- und Konzeptionstage als Schließtage – wir rechnen sie mit ein und prüfen die Zahl sowohl bezogen auf das Kindergartenjahr als auch auf das Kalenderjahr. Die Termine geben wir zu Beginn des Kindergartenjahres für das gesamte Jahr bekannt; sie hängen aus und sind auf unseren Internetseiten einsehbar. Bei Bedarf unterstützen wir mit Sprachmittlung.
Eltern, deren Kinder an Schließtagen weder von ihnen selbst noch auf andere Weise angemessen betreut werden können, weisen wir auf die Pflicht des Jugendamtes hin, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen, und unterstützen sie dabei (§ 27 Abs. 5 KiBiz).
Ein Angebot zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz halten wir derzeit nicht vor. Die Betreuung findet innerhalb der oben genannten Öffnungszeit statt.
Ungeplante Schließungen, die wir nicht zu vertreten haben, sind keine Schließtage in diesem Sinne. Kommt es zu einer nicht ausreichenden Personalbesetzung, informieren wir die Familien unverzüglich, prüfen zuerst die Reduzierung von Betreuungszeiten vor einer Schließung und melden die Unterbesetzung dem Landesjugendamt (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII, Kapitel 4.4 inklusionspädagogische Konzeption).
Im Folgenden finden Sie die aktuellen Dokumente zum Download!


