Unsere Gruppen

Unsere Gruppen

Die Betriebserlaubnis unserer Einrichtung umfasst 75 Plätze für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung, verteilt auf vier Gruppen.

Blauland

Gruppenform III – 25 Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung

Kinderland

Gruppenform I – 20 Kinder von zwei Jahren bis zur Einschulung (U3- und Ü3-Bereich)

Zwergenland

Gruppenform III – 20 Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung

Mini-Strolche

Gruppenform II – 10 Kinder unter drei Jahren

Die Gruppe Kinderland ist die einzige altersgemischte Gruppe des Hauses. Ihr Alltag verbindet die Anforderungen des U3- und des Ü3-Bereichs; der Tagesablauf ist in Kapitel 2.6 gesondert dargestellt.

Gruppenformen und Betreuungszeiten können nach § 33 Abs. 2 KiBiz kombiniert werden. Wir nutzen dies, um den tatsächlichen Bedarf der Familien und die Bedürfnisse des einzelnen Kindes zu berücksichtigen; die Zuordnung zu einer Gruppe erfolgt so, dass jedes Kind entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung gefördert werden kann (§ 26 Abs. 2 KiBiz).

Werden Kinder mit oder mit drohenden Behinderungen betreut, wird der besondere Bedarf für die gemeinsame Förderung bei der Personalbemessung oder bei der Festlegung der Gruppengröße berücksichtigt (§ 26 Abs. 3 KiBiz). Eine nicht nur vorübergehende Überschreitung der Gruppenstärke ohne Anpassung des Personalschlüssels zeigen wir dem Jugendamt und dem Landesjugendamt unverzüglich an (§ 28 Abs. 2 KiBiz).

Modell Zusatzkraft

Für die Berücksichtigung des besonderen Bedarfs stehen zwei Modelle der Basisleistung I zur Verfügung: die Absenkung der Gruppenstärke oder der Aufbau zusätzlicher Fachkraftstunden. Unser Träger hat sich für das Modell Zusatzkraft entschieden: Die Gruppenstärke bleibt unverändert, der zusätzliche Bedarf wird ausschließlich über zusätzliche Fachkraftstunden gedeckt. So wird der Platz eines Kindes nicht durch den Wegfall eines anderen erkauft, und die zusätzlichen Stunden kommen der ganzen Gruppe zugute. Reicht die Basisleistung I nicht aus, beantragen wir gemeinsam mit den Eltern darüber hinausgehende individuelle heilpädagogische Leistungen beim LWL (Kapitel 5.4).

ÜBERGANGSZEIT · Interimsstandort Schiefestraße 41 & 50 (bis zur Fertigstellung des Neubaus)

Für die Dauer der Übergangszeit führen wir die Einrichtung dreigruppig mit insgesamt bis zu 60 Plätzen. Die Gruppenform I entfällt vorübergehend.

Mini-Strolche

Gruppenform II – bis zu 10 Kinder unter drei Jahren · Schiefe Straße 50, EG

Zwergenland

Gruppenform III – bis zu 25 Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung · Schiefe Straße 50, 1. OG

Blauland

Gruppenform III – bis zu 25 Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung · Schiefe Straße 41, DG

Die tatsächliche Gruppengröße ergibt sich aus der Kombination von Gruppenform und gebuchten Betreuungszeiten (§ 33 Abs. 2 KiBiz); wir führen keine eigene 45-Stunden-Gruppe. In der Übergangszeit nehmen wir Kinder unter drei Jahren ausschließlich in der U3-Gruppe (Mini-Strolche) auf. Der Umzug ist mit dem LWL-Landesjugendamt und der Fachberatung abgestimmt; die Änderung der Betriebserlaubnis erfolgt durch den Träger.

Die Fotos stammen aus der alten Einrichtung am Standort Buterlandstraße 92. Sobald Fotos aus dem Interimsstandort vorliegen, werden diese hier nachgereicht.