Kinderschutzkonzept
Im April 2022 wurde das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Dieses besagt, dass die Träger von Betriebserlaubnispflichtigen Bildungseinrichtungen nach § 11 LKiSchuG sowie auch nach § 47 SGB VIII verpflichtet sind, ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln und anzuwenden sowie stetig weiterzuentwickeln. Diese Kinderschutzkonzept zeigt Maßnahmen zum Schutz vor:
- körperlicher,
- psychischer,
- sexualisierter Gewalt,
- Missbrauch in der Institution (z. B. Übernachtungen/ Ruhezeiten),
- verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und für das Personal.
Dieses Kinderschutzkonzept wurde in den letzten Wochen und Monaten entwickelt und von vielen kleineren Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und sexualisierte Gewalt begleitet.
Hier könnt ihr mal reinschauen. Wir werden in regelmäßigen Abständen dieses aktualisieren und ergänzen.