Unser Kinderschutzkonzept
Im April 2022 wurde das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Dieses besagt, dass die Träger von betriebserlaubnispflichtigen Bildungseinrichtungen nach §11 LKiSchuG sowie auch nach §47 SGB VIII verpflichtet sind, ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln und anzuwenden, sowie stetig weiterzuentwickeln. Diese Kinderschutzkonzeption zeigt Maßnahmen zum Schutz vor:
- körperlicher,
- psychischer,
- sexualisierter Gewalt,
- Missbrauch in der Institution (z.B. Übernachtungen/Ruhezeiten),
- verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und für das Personal
Unser Kinderschutzkonzept wurde im Jahr 2024 entwickelt und von vielen verschiedenen Fortbildungen zum Thema Kinderschutz, sowie sexualisierte Gewalt begleitet.
Hier finden Sie unser Kinderschutzkonzept. Es wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt.